Programmausschreibung 2021
von redakteur
Im Oktober letzten Jahres wurde in Sachsen die Programmausschreibung 2021 für die Programme der Städtebauförderung veröffentlicht (Bekanntmachung des SMR vom 28.09.2020 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 42/2020 (PDF)). Bis zum 01. März 2021 müssen von den Kommunen die entsprechenden Anträge und Berichte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht werden.
Erstmals werden dabei die neuen Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung ausgeschrieben:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)
Die bisherigen Programme der Städtebauförderung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP), Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP), Soziale Stadt (SSP), Kleinere Städte und Gemeinden (KSP), Zukunft Stadtgrün (ZSP) und Stadtumbau (SU) - werden nicht mehr fortgesetzt und laufende Gesamtmaßnahmen sind in die neuen Programme überführt worden.
Die Höhe der Finanzhilfen von Bund und Land beträgt in den neuen Programmen der Städtebauförderung 2/3 des Förderrahmens. Zudem wird für die überführten Gesamtmaßnahmen aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Programmjahr 2021 letztmalig der erhöhte Fördersatz von 80% ausgeschrieben. Ab dem nächsten Programmjahr gilt auch für diese Gesamtmaßnahmen der 2/3-Fördersatz.
In diesem Jahr sind erstmals Neuanträge für die Aufnahme von Gesamtmaßnahmen in die Programme „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ möglich. Im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ können in diesem Jahr nur Fortsetzungsanträge für bereits bestehende Fördergebiete gestellt werden.
Die GSL ist zuverlässiger Partner bei der Erstellung von Neuanträgen sowie von Fortsetzungsanträgen und –berichten entsprechend den Anforderungen der Programmausschreibung. Im Antragsjahr 2020 wurden in den von der GSL betreuten Städte in Sachsen aus den Städtebauförderprogrammen insgesamt rund 2,3 Mio. € Zuwendungen vom Bund und dem Freistaat Sachsen bewilligt sowie im Haushaltsjahr 2020 (inkl. Bewilligungen aus den Vorjahren) Einzelmaßnahmen mit einem Förderrahmen von insgesamt rund 5,7 Mio. € umgesetzt.
03. Februar 2021